Sonderbestimmungen für die Standardrennen des HTZ e.V.
Die Rennen werden nach der Trabrennordnung gelaufen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Bestimmungen der HTZ sowie nachstehende Sonderbestimmungen.- Die Nennung muss bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Tag schriftlich oder fernschriftlich (Fax) in der Geschäftsstelle des Hamburger Trab-Zentrum e.V. eingetroffen sein. Telefonisch abgegebene Nennungen sind innerhalb von 72 Stunden schriftlich zu bestätigen.
- Mit der Nennung wird die erste Einsatzrate fällig. Ein Pferd bleibt für die nachfolgenden Einsatztermine stehen, sofern nicht bis zum jeweiligen Einsatztermin eine schriftliche Streichung vorliegt. Lediglich beim letzten Einsatztermin (gleichzeitig Starterangabe) bleiben nur diejenigen Pferde stehen, für die eine entsprechende Starterklärung abgegeben worden ist. Pferde, die für die am Tage des letzten Einsatztermins keine Starterklärung vorliegt, gelten als gestrichen.
- Der Nennende haftet für die fälligen Einsätze, bis ein Widerruf erfolgt ist, auch wenn das Pferd in anderen Besitz übergegangen ist.
- Die Starterangabe hat an dem in der Ausschreibung angegebenen Tag bis 11.00 Uhr zu erfolgen.
- Werden für ein Rennen weniger als 80 Nennungen abgegeben, so behält sich der Veranstalter vor, die Ausschreibung zurückzuziehen und das Rennen in anderer Form neu auszuschreiben.
- Die Rennen werden auf der Bahn gelaufen, die der HTZ zur Verfügung steht. Alle Rennen werden voraussichtlich an den in der Ausschreibung genannten Terminen gelaufen. Für den Fall, dass besondere Umstände eintreten, sind nach Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsorganisation Änderungen möglich.
- Die als Autostart ausgeschriebenen Rennen werden in Reihen zu je acht Pferden gestartet. Falls das Startauto nicht verwendungsfähig ist, wird in Reihen von je sieben Pferden mit Anfahren gestartet. In allen Rennen werden keine Fahrererlaubnisse gewährt.
- Bei einer Erhöhung der Rennpreise gemäß § 71 Ziffer 2 d TRO werden Rennpreise auf volle 50 Euro auf bzw. abgerundet.
- Der Veranstalter behält sich vor, Rennen in zwei oder mehr Abteilungen auszutragen, wobei die ausgeschriebenen Preisgelder für jede Abteilung ausgesetzt werden.
- In Vorlaufrennen gelten nachstehende Bestimmungen, sofern die Ausschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt:
- Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Vorläufe zusammenzulegen oder in mehreren Abteilungen auszutragen. In diesem Fall verringert oder erhöht sich die Zahl der ausgeschriebenen Vorläufe.
- Die in den Vorläufen gewonnenen Rennpreise werden nur Pferden zuerkannt, die im Finale starten, sofern sie qualifiziert sind. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind nur Pferde, deren Gesundheitszustand aufgrund eines Attestes des Bahntierarztes eine Teilnahme nicht erlaubt. Diese Regelung gilt nicht für Pferde, welche sich für ein B-Finale qualifiziert haben.
- Für die Teilnahmeberechtigung am Finale bestimmt die Ausschreibung die Zahl der im Finale startberechtigten Pferde. Teilnahmeberechtigt am Finale sind die bestplatzierten Pferde der Vorläufe, bis die angegebene Zahl erreicht ist. Auf dem letzten zur Finalteilnahme berechtigenden Platz entscheidet die bessere Gesamtzeit. Bei Ausfall der Zeitmessung entscheidet in diesem Fall der laut Richterspruch geringste Abstand zum Sieger des Vorlaufs. Ist auch danach keine Entscheidung möglich, entscheidet das Los.
Nennungen und Erklärungen sind zu richten an:
HTZ e.V. Hamburger Trab-Zentrum e.V., Luruper Chaussee 30, 22761 Hamburg
Tel.: 040 / 899 65 80 – Fax: 040 / 899 65 830
Zahlungen sind zu richten an:
Förder- und Betreibungsgesellschaft TRS mbH, Zentrale Verrechnungsstelle
Bankverbindung: Deutsche Bank Düsseldorf BLZ 300 700 10, Kto.Nr.: 912993301
IBAN: DE 03 300 700 10 0912 99 33 01
Swift-Code DEUTDEDD

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