Allgemeine Bestimmungen
Die Rennen werden nach der Trabrennordnung des HVT gelaufen, ergänzend gelten die nachstehenden Allgemeinen Bestimmungen. Ergänzend gelten Sonderbestimmungen für Zucht-, Gruppen- und Standardrennen des HTZ.
Qualifikationsrennen / Wiederqualifikation
Anmeldungen zu diesen Feststellungsprüfungen müssen bis zum Zeitpunkt der Starterangabe für den betreffenden Renntag erfolgen. Fohlenschein, Einfuhrschein etc. und der Equidenpass des Teilnehmers sind spätestens zwei Stunden vor dem Rennen im Sekretariat des HTZ vorzulegen. Für alle Pferde ist die Teilnahme an der Parade zwingend.
Qualifikationen für dreijährige und ältere Pferde führen über eine Rennstrecke von 2.200 m, für Zweijährige über eine Rennstrecke von 1.680 m. Wiederqualifikationen für dreijährige und ältere Pferde führen über eine Rennstrecke von 2.200 m.
Für Pferde, die innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Qualifikation/Wiederqualifikation oder dem letzten Start einen freiwilligen Probelauf absolvieren, ist eine Teilnahmegebühr von 25,- Euro zu entrichten.
Vorlaufsrennen und Rennen nach Punktewertung
Preisberechtigt in Vorlaufsrennen / Rennen nach Punktewertung sind nur Pferde, die auch in weiteren Läufen starten. Diese Regelung gilt nicht für Pferde, deren Startunfähigkeit durch ein tierärztliches Attest nachgewiesen wird. Dieses Attest muss am Tage der Starterangabe für das betreffende Finale (bzw. den weiteren Läufen) im Sekretariat vorliegen oder am gleichen Tage per Post (Datum des Poststempels) abgesandt werden.
In Vorlaufsrennen werden zwei oder mehrere Vorläufe und ein Finale ausgetragen. Finden die Vorläufe an verschiedenen Kalendertagen statt, können Pferde an mehreren Vorläufen teilnehmen, sofern sie nach der Ausschreibung zugelassen sind. Wenn die Ausschreibung nichts anderes bestimmt, sind im Finale zehn Pferde startberechtigt. Bei Teilung eines Vorlaufs erhöht sich die Anzahl der Vorläufe. Auf dem letzten zur Finalteilnahme berechtigenden Platz entscheidet die bessere Gesamtzeit (auf Hundertstel-Sekunden). Ergänzend gelten die Regelungen der Sonderbestimmungen für Zucht-, Gruppen- und Standardrennen des HTZ.
Sollten für das Finale qualifizierte Pferde nicht als Starter angegeben werden, so erlangen die bestplatzierten Pferde aus allen Vorläufen, die sich nicht qualifizieren konnten, die Teilnahmeberechtigung am Finale, bis die in der Ausschreibung und den Allgemeinen Bestimmungen festgelegte Zahl erreicht ist, sofern die Ausschreibung nichts anderes bestimmt. Sollte bei den Vorläufen eine nicht ausreichende Anzahl von Startern zur Verfügung stehen, so wird das Rennen in einem Lauf mit der im Vorlauf vorgesehenen Dotierung durchgeführt. Sollten für das Finale weniger als sechs Pferde als Starter angegeben werden, behält sich der Veranstalter vor, das Rennen nicht durchzuführen.
In Vorlaufsrennen dürfen nur Pferde als Starter angegeben werden, die auch im Finale als Starter angegeben werden, sofern sie qualifiziert sind. Andernfalls verfallen die in den Vorläufen erzielten Rennpreise. Dies gilt nicht, wenn ein Attest vorgelegt wird. Finden Vorläufe und Finale am gleichen Tag statt, muss dieses Attest vom Rennbahntierarzt ausgestellt werden. Die Attestfrist beginnt mit dem Tag, an dem das Finale gelaufen wird.
Gästefahren erhalten den Zusatz »Einladungsrennen«. In diesen Rennen behält sich der Veranstalter eine Auswahl der teilnehmenden Pferde und Fahrer vor.
ACHTUNG !
Abmeldeschluß für alle Pferde
des Renntages ist um 12.00 Uhr!
Aufgrund der rechtzeitigen Weitergabe von Informationen an die Wettannahmestellen ausserhalb der Rennbahn werden die Aktiven aufgefordert, bis spätestens 12 Uhr eines jeden Renntages ihre Nichtstarter bekannt zu geben. Für Pferde, die am Renntag durch ein tierärztliches Attest gestrichen werden, ist das Attest spätestens innerhalb von 48 Stunden nach dem betreffenden Renntag beim HVT vorzulegen. Liegt ein Attest nicht fristgerecht vor oder erfolgt die Streichung bis zu dem oben genannten Zeitpunkt, so wird ein Sonderreugeld in Höhe von 150,-- Euro erhoben.
Ausweisinhaber haben sich persönlich in der Meldestelle bis spätestens 60 Minuten vor der im Rennprogramm ausgedruckten Startzeit für das erste Rennen, in dem sie startberechtigt sind, anzumelden. Die Anwesenheit des Pferdes ist gleichfalls bis spätestens 60 Minuten vor Beginn des Rennens, an dem es teilnehmen soll, von einem Verantwortlichen in der Meldestelle bekannt zu geben.
| In den Ausschreibungen verwendete Abkürzungen: | |
| A | Autostart |
| B | Bänderstart |
| AF | Amateurfahren |
| BF | Besitzerfahren |
| GF | Gästefahren |
| EVR | Eventualrennen |
| ELR | Einladungsrennen |
| VL | Vorlaufsrennen |
| a.L. | Rennen für Pferde aller Länder |
| KFE | Keine Fahrererlaubnis |
Arbeitspferde am Renntag
Gegen eine Gebühr von 5,-- Euro erhalten Pferde, die am Renntag nicht starten und auf dem Geläuf gearbeitet werden sollen, eine Kammdeckelnummer.
Ab eine Stunde vor Rennbeginn dürfen auf dem Geläuf nur Ausweisinhaber im Renndress Pferde mit Kammdeckelnummern arbeiten.
Wird ein Pferd ohne Arbeitsnummer oder mit einer falschen Nummer auf dem Geläuf gearbeitet, so wird von dem Lizenzinhaber, der dieses Pferd steuert, eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, diesen Ausweisinhabern das Arbeiten von Pferden, die nicht am Renntag starten, grundsätzlich zu untersagen!
Teilnehmerzahl
Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnehmerzahl auf 10 Pferden pro Rennen zu beschränken. Eine Verringerung des Starterfeldes erfolgt nach Par. 73 TRO, sofern die Ausschreibung nichts anderes bestimmt.
Startplatzregelung
In Autostart-Rennen starten aus der ersten Reihe acht Pferde.
Bänderstart
Mit Bänderstart ausgeschriebene Rennen müssen mit Autostart durchgeführt werden, wenn bei der Starterangabe alle als Starter angegebenen Pferde aus demselben Band abgehen würden. Wenn als Folge von nachträglichen Nichtstartern (nach der Starterangabe) alle Pferde aus demselben Band abgehen, wird das Rennen demgegenüber wie – ausgeschrieben – mit Bänderstart durchgeführt.
In Bänderstartrennen wird das Teilnehmerfeld pro Band auf 8 Pferde (Trabreiten 10) gem. Par. 73 TRO vermindert.
Der Veranstalter behält sich vor, zwei in der Ausschreibung aufeinander folgende Gewinnklassen bei nicht ausreichenden Nennungen zusammenzufassen und aus dem Band zu starten. Die Rennstrecke wird dann 2.200 betragen. Die höhere Gewinnklasse startet mit einer Zulage von 20 Metern. Es werden keine Fahrererlaubnisse gewährt.
Paraderegelung und Aufwärmen der Pferde vor dem Rennen
Die Pferde sammeln sich spätestens eine Minute vor der Parade im Vorstellungszirkel. Auf Kommando des Hauptstarters wird die Parade in der Mitte der Bahn in Reihenfolge der Startnummern hintereinander gefahren. Ein Überholen ist nicht gestattet.
Nach der Parade müssen alle Teilnehmer im Luruper Bogen eindrehen und vor der Tribüne ihre Pferde aufcantern.
Regelung der Präsentation und der Parade vor den Rennen:
- Durchsage in den Stallungen, 10 Minuten bis zur Parade
- Durchsage in den Stallungen, 5 Minuten bis zur Parade
- Durchsage in den Stallungen, 3 Minuten bis zur Parade
- Durchsage in den Stallungen, 1 Minute bis zur Parade, spätestens jetzt müssen alle Teilnehmer auf dem Geläuf erscheinen, sich im Vorstellungszirkel einfinden und sich entsprechend ihrer Startnummer in einem ovalen Kreis einreihen.
- Auf Kommando des Hauptstarters wird die Parade aus dem Übergang schwarze Bahn / Hauptgeläuf heraus direkt hintereinander gefahren.
- Nach der Parade müssen alle Teilnehmer im Luruper Bogen mit Ihren Pferden eindrehen und vor der Tribüne aufcantern.
- Danach haben alle Teilnehmer die Möglichkeit ihre Pferde auf dem Geläuf beliebig zu bewegen.
- 20 Sekunden vor dem Start müssen sich alle Teilnehmer im Bereich zwischen Startwagen und Rennleitungswagen versammeln.
- Start frei. Der Startwagen setzt sich in Bewegung
Bahn (1.040 Meter)
Die Rennen werden auf der Bahn gelaufen, die dem HTZ zur Verfügung steht.
Informationen zum OPEN STRETCH
In Hamburg wird der Open Stretch mit dem Renntag am Donnerstag, 1. Oktober 2009, eingeführt.
Beim Open Stretch handelt es sich um eine zusätzliche innere Fahrspur (innerhalb des eigentlichen Renngeläufes). Die Grenze zwischen eigentlichem Renngeläuf und Open Stretch ist durch eine weiße Linie markiert.
Der Open Stretch kann folgendermaßen genutzt werden:
1. Als Überholspur
Die in der inneren Fahrspur liegende Pferde dürfen nach Erreichen der (letzten) Einlaufgeraden (rot-weiße Einlaufmarke) in den Open Stretch wechseln, wenn sonst ein Überholen nicht möglich ist und dabei andere Teilnehmer nicht gestört, behindert oder gefährdet werden. Dies gilt nicht für das führende Gespann.
Der Open Stretch darf wieder verlassen werden, wenn dabei andere Teilnehmer nicht gestört, behindert oder gefährdet werden. Dies gilt nicht für das führende Gespann.
2. Als Ausweichspur
Ausparieren eines Pferdes, jedoch erst nach erfolgter Disqualifikation oder in einer Notsituation.
Dies gilt nicht ab Erreichen der rot-weißen Marke in der (letzten) Einlaufgeraden.
Ordnungswidriges Befahren oder Verlassen des Open Stretch stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Ordnungsmitteln belegt und können zusätzlich zu Fehlstart oder Disqualifikation führen.
Rennpreise
zuzüglich 10% Züchterprämie in allen Rennen.
Bei den ausgeschriebenen Rennpreisen handelt es sich um Netto-Beträge. Hierin ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.
Die aufgeführten Einsätze erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7%.
Die gesetzliche Umsatzsteuer, welche auf die Netto-Rennpreise entfällt, wird den Rennpreisempfängern nur dann im Nachhinein ausgezahlt, wenn diese gegenüber dem Veranstalter spätestens in einer Frist von 90 Tagen nach dem Rennen, eine dem Umsatzsteuergesetz entsprechende Rechnung abgeben.
Diese muss enthalten: Tag des Rennens, Nr. des Rennens, Name des Pferdes, Netto-Rennpreis, Steuersatz, Steuernummer, Mehrwertsteuerbetrag, Brutto-Rennpreis, Rechnungsdatum, sowie die vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Angaben erhöht sich der Netto-Rennpreis um den Anteil der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rennpreisaufteilung und Einsätze,
sofern die Ausschreibung nichts anderes aussagt:
| Rennpreis | Aufteilung | Einsatz |
| 1.000 € | 500-250-125-75-50 | 15,00 € |
| 1.200 € | 600-275-175-100-50 | 18,00 € |
| 1.400 € | 700-325-175-125-75 | 21,00 € |
| 1.500 € | 750-350-200-125-75 | 22,50 € |
| 1.500 € (Finale) | 750-300-200-125-75-50 | 22,50 € |
| 2.000 € / Traloppo-Rennen | 900-400-250-150-50-50-50-50-50-50 | kein Einsatz |
| 4.000 € (Finale) | 2000-850-550-300-200-100 | 60,00 € |
Alle vorgenannten Einsätze sind Nettobeträge und erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Bei anderen Rennpreisen beträgt der Einsatz 1,5 Prozent vom Gesamtrennpreis zuzüglich Mehrwertsteuer.
Kontakt
Trabrennbahn Hamburg Bahrenfeld
HTZ Hamburger Trab-Zentrum e.V.
Luruper Chaussee 30
22761 Hamburg
Telefon: +49 40 – 89 96 58 23 (Starterangabe)
FAX: +49 40 – 89 96 58 30

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